Zum Inhalt springen

FAQ – oft gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Fragen zum Neuimkerkurs

Wann beginnt der Neuimkerkurs?
Die Neuimkerkurse beginnen i. d. R. im März. Interessenten, die sich angemeldet haben und vorgemerkt wurden, werden von uns kontaktiert, sobald das Programm und die Termine festgelegt wurden.

Wie viele Teilnehmer hat der Kurs?
Unser Kurs ist bis zu einer max. Teilnehmerzahl von 25 Personen ausgelegt

Wo und wann finden die Kurse statt?
Die Kurse finden an unserem Lehrbienenhaus auf dem Gelände des Roscheider Hof statt. Samstagvormittags werden die Kurse gehalten. Kurzfristige Terminänderungen finden Sie auf unserer Homepage oder werden per E-Mail mitgeteilt.

Anfahrt des Lehrbienenstandes nur über die Zufahrt nach Konz-Roscheid möglich. Bitte folgen Sie den Schildern zum Freilichtmuseum Roscheider Hof. Zutritt durch den Haupteingang des Freilichtmuseums.

Wie lange dauert ein Kurs?
Die Kurse dauern i. d. R. 2 bis 3 Stunden.

Ich kann nicht an allen Kursterminen teilnehmen. Ist das ein Problem?
Jeder von uns hat Termine, die nicht verschoben werden können. Wenn Sie wenige Kurstage verpassen, ist das kein Problem.
Die Bienenhaltung ist ein komplexes Thema. Daher sollten Sie möchlist viele Kurstage besuchen, damit Sie alle nötigen Schritte zur erfolgreichen Bienenhaltung gesehen haben.

 

Fragen zur Vereinsmitgliedschaft

Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es im Imkerverein Konz?
Es gibt eine aktive Mitgliedschaft für Bienenhalter und eine fördernde Mitgliedschaft für Unterstützer des Vereins (auch ohne eigene Bienenhaltung)

Wie ist der Ablauf für die Jahresbeiträge?
Im November erhalten die Mitglieder eine Email, in der Sie aufgefordert werden, die aktuelle Völkerzahl mitzuteilen. Anhand dieser Zahl erhalten Sie eine individuelle Abrechnung.

Wie setzt sich der Mitgliedsbeitrag zusammen?
Im Mitgliedsbeitrag gibt es fixe und variable Komponenten. Für die variable Komponenten ist die Völkerzahl der Multiplikator. Aus diesem Grund müssen die Bienenvölker dem Verein mitgeteilt werden.

Ist Einzugsermächtigung möglich?
Ja, Mitgliedsbeiträge werden vorzugsweise per Lastschrift eingezogen.

Warum müssen die Beiträge noch im alten Jahr gezahlt werden?
Die Rechnung muss im Dezember beglichen werden, da die Meldung bis spätestens 01.01. an den Imkerverband Rheinland erfolgen muss. Der Verein kann nicht in Vorleistung für seine Mitglieder gehen. Daher die Zahlungsfrist im Dezember.

Wenn ich jetzt doch noch ein weiteres Bienenvolk dazu bekomme?
Nachmeldungen sind innerhalb eines Jahres möglich. Da dies aber mit größerem zeitlichen Aufwand des Kassierers verbunden ist, sollte man die Völkerzahl lieber etwas großzügiger bemessen. Ein Volk kostet nur 1,76 Euro. Unterdeckung ist im Sinne der Versicherung immer schlecht.

Müssen Ableger auch nachgemeldet werden?
Ableger, die Sie im aktuellen Jahr bilden, müssen erst im November/Dezember für die Jahresmeldung des Folgejahres angegeben werden. Die Jungvölker sind im Jahr der Bildung beitragsfrei. Die gebildeten Ableger werden im Folgejahr zu Wirtschaftsvölkern und sind damit beitragspflichtig.

Gegen wen oder was sichert die Versicherung ab?
Unter http://imkerverbandrheinland.de gibt es eine Rubrik Downloads -> Richtlinien und Formulare. Wenn Sie die dort nach Versicherung suchen finden Sie die Versicherungsbedingungen. Dort wird genau erklärt, welche Versicherungen es gibt und wozu sie dienen.

Warum werden meine Daten an den Imkerverband Rheinland übermittelt?
Der Imkerverein Konz ist Mitglied in seinem Dachverband, dem Imkerverband Rheinland. Der Imkerverband Rheinland ist wiederum Mitglied im Deutschen Imkerbund. Der Imkerverband Rheinland regelt u. a. die Versicherungsangelegenheiten für die Imkerversicherungen. Jedes Mitglied in einem im Imkerverband Rheinland organisierten Imkerverein erhält mit seiner Mitgliedschaft eine Imkerversicherung. Dazu müssen allerdings die Daten des Mitgliedes und deren Völkerzahl dem Imkerverband gemeldet werden. Zusätzlich werden die Daten auch für die Bestellmöglichkeit der D.I.B.-Etiketten verwendet.

Welche Daten werden an den Imkerverband Rheinland übermittelt?
Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Völkerzahl, Art der Mitgliedschaft bzw. Status, Zusatzversicherungen ja/nein und deren Stufe. Teilnahme am Honigkurs ja/nein

Wo bekomme ich D.I.B.-Etiketten (Gewährverschlüsse) her?
Sie müssen zuerst an der Honigschulung teilnehmen. Diese findet in ungemäßigen Abständen statt. Nach der Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der ersten Bestellung vorweisen müssen. Bitte informieren Sie auch unseren Verein, wenn Sie eine solche Teilnahmebescheinigung vorweisen können, damit wir die Datenbank pflegen können.
Die sog. Gewährverschlüsse müssen über ein Formular beantragt werden. Das Formular befindet sich unter http://imkerverbandrheinland.de/richtlinien-und-formulare/ oder unter https://deutscherimkerbund.de/400-Bestellformulare_GV_IV_Rheinland
Wenn Sie nach „Gewaehrverschluss“ suchen finden Sie es. Gewährverschlüsse können nur von Mitgliedern bestellt werden, die bereits dem Imkerverband Rheinland gemeldet wurden. Das ausgefüllte Formular muss noch von unserem Vereinsvorsitzenden bestätigt werden.

Sonstige Fragen

Dürfen Imker Wespennester/Hornissen umsiedeln?
Dazu bedarf es einer speziellen Lizenz die die wenigsten Imker besitzen. Aus diesem Grund wenden Sie sich bitte an die örtliche Umweltschutzbehörde.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner